Betriebliche Altersvorsorge
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Seit Anfang 2002 haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung. Das Prinzip ist einfach: Ihr Unternehmen schließt für Sie einen Vorsorgevertrag mit Union Investment ab. Sie sparen dann regelmäßig einen festen Betrag aus Ihrem Bruttogehalt. Manchmal spendieren Arbeitgeber auch noch einen Beitrag dazu. In den Genuss der bAV können Sie als normaler Arbeitnehmer, als Auszubildender, Teilzeitkraft, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer mit zeitlich befristetem Vertrag kommen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit werden Ansprüche auf eine Betriebsrente aufgrund Entgeltumwandlung auf das Arbeitslosengeld nicht angerechnet, wenn die zugesagten Leistungen unverfallbar sind. Unverfallbar heißt unantastbar und damit sicher vor Hartz IV. Eine Betriebsrente, die Sie durch Entgeltumwandlung aufgebaut haben und Sie heute aus Ihrem Gehalt finanzieren, ist sofort unverfallbar. Ein wichtiger Vorteil sind die Sonderkonditionen, die Ihr Unternehmen aushandeln kann. Für Ihren betrieblich abgeschlossenen Vertrag sind die Abschluss- und laufenden Kosten viel niedriger aus als für einen privaten Einzelvertrag. Außerdem genießen Sie deutliche Steuervorteile. |
Beispiel für einen Arbeitnehmer: | |
Beitrag des Arbeitnehmers pro Monat |
100,00 € |
Lohnsteuereinsparung (Steuersatz 35%) |
- 35,00 € |
Sozialversicherungsersparnis |
- 20,00 € |
Ihr Nettoaufwand pro Monat |
45,00 € |
Berechnungsbasis: Arbeitnehmer männlich, 30 Jahre, Rentenbeginn mit 65 Jahren, persönlicher Steuersatz 35%, Sozialversicherungsabgaben zirka 20%. Fazit: Verzichten Sie auf 45 Euro Ihres Nettogehaltes, werden Ihnen für Ihre betriebliche Altersversorgung 100 Euro gutgeschrieben. |
Für weitere Informationen steht Ihnen compertis – Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement – (ein Tochterunternehmen von Union Investment) zur Verfügung. Wenden Sie sich an: compertis |
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Dokumente zum Download (PDF): |


