Die Abgeltungssteuer trat am 1. Januar 2009 in Kraft
Das heißt: Es ergeben sich wichtige Änderungen im UnionDepot.
Kirchensteuer, die neuen Verrechnungstöpfe und Infos über die künftige Veranlagung von Einkünften aus Kapitalvermögen sind nur einige Themen, die wir in einer ausführlichen Broschüre „Abgeltungssteuer ahoi!“ rund um das Thema Abgeltungssteuer und Abwicklung im UnionDepot zusammengestellt haben. Sie steht zum Download zur Verfügung.
Der Kirchensteuer-Einbehalt - unser neuer Service für UnionDepot-Inhaber
Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn diese über dem Sparerpauschbetrag liegen. Die Kirchensteuer ist keine „neue“ Steuer, sondern wurde bisher im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer berücksichtigt. Kirchensteuerpflichtige Anleger, können seit dem 1. Januar 2009 auf zwei Arten Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge abführen, entweder:
Die Veranlagung für die Kirchensteuer wird wie bisher in der Einkommensteuer-Erklärung vorgenommen. Hierzu wird dem Anleger im Rahmen der Jahresendunterlagen eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
oder
Abführung der Kirchensteuer bereits „an der Quelle“ durch Union Investment an das zuständige Finanzamt. Die Anonymität bleibt hierbei gewahrt.
Das Antragsformular „Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer“ für das Abführen von Kirchensteuer kann ab sofort genutzt werden. Beachten Sie aber bitte, dass das Formular erst mit dem Bearbeitungstag Gültigkeit erlangt, rückwirkend können wir das Formular leider nicht berücksichtigen Die rückwirkende Veranlagung kann in der persönlichen Einkommensteuerveranlagung zum Jahresende nachgeholt werden.