Bis zum 31. März 2019. Die Anteilscheinausgabe wurde am 31. Dezember 2008 eingestellt.
Die aktuelle Garantieperiode endet am 31.03.2019. Zum 01.04.2019 werden revolvierende Garantieperioden mit einer 12-jährigen Laufzeit eingeführt.
Anlagestrategie
Die UniProfiAnlage (2019) nutzt Kapitalmarktchancen bei
gleichzeitiger Garantie des ersten Anteilscheinwerts durch die
Union Investment Luxembourg S.A. in Höhe von 100,- Euro
(exklusive Ausgabeaufschlag, ohne Berücksichtigung
möglicher Depotkosten sowie abzüglich etwaiger
Ausschüttungen, Steuerabzüge und fiktiver Erträge)
zum Ende der jeweiligen Garantieperiode.
Zusätzlich bietet die UniProfiAnlage (2019) noch eine
Absicherung der Anteilscheinpreise zum Ende der jeweiligen
Garantieperiode. Diese Absicherung bezieht sich auf den
Anteilscheinpreis am Jahresende eines jeden Jahres während der
Garantieperiode, sofern der Anteilscheinpreis zu diesem Zeitpunkt
einen neuen Höchststand darstellt.
Die UniProfiAnlage (2019) kann in in- und ausländische
Wertpapier-, Immobilien-, Commodity-, Emerging Markets- und
Geldmarktfonds investieren. Zusätzlich ist die Investition in
Euroland Einzelanleihen (auch zu einem überwiegenden Teil des
Fondsvermögens) möglich.
Bei der Zusammensetzung des Portfolios werden sowohl
Risiko-Ertrags-Aspekte, als auch die verbleibende Restlaufzeit der
jeweiligen Garantieperiode berücksichtigt. Mit abnehmender
Restlaufzeit einer Garantieperiode nimmt der Anteil tendenziell
risikoärmerer Anlageformen zu.
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer
angemessenen Rendite des angelegten Kapitals.
*indexiert (BVI-Methode)
Die Grafik veranschaulicht die Wertentwicklung in der Vergangenheit.
Zukünftige Ergebnisse können sowohl höher als auch niedriger ausfallen.
1)
Die Gesamtkostenquote eines Fonds (TER) ist in den Wohlverhaltensregeln des BVI geregelt. Sie drückt die Summe der Kosten und Gebühren eines Fonds als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des jeweils letzten Geschäftsjahres aus.
2)
Für den Fonds wurde im Berichtszeitraum kein Ausgabeaufschlag erhoben, die Vertriebskosten wurden aus der Verwaltungsvergütung entnommen.